buycycle Vierlanden-Triathlon
Alle Wettbewerbe, Distanzen und wichtigen Regeln für deinen Start am buycycle Vierlanden-Triathlon am Hohendeicher See:
Veranstaltung
Veranstalter
Hamburger Triathlon Verband
Ausrichter
Sport und Veranstaltungsservice Klaus-Dieter Stein, in Kooperation mit der Triathlonabteilung der Tri-Bandits / TSG Bergedorf. Genehmigt durch den Hamburger Triathlon-Verband.
Veranstaltungsort
Hohendeicher See
Overwerder Weg
21037 Hamburg (Oortkaten)
GPS: 53.430632, 10.113425
Saison 2027
Meldeschluss, Startgelder und Lizenzgebühren werden mit Öffnung der Anmeldung bekanntgegeben.
Meldeschluss 28.05.2027 oder sobald das Teilnehmerlimit erreicht ist.
Wettbewerbe &Distanzen
Mitteldistanz
2,0 km Schwimmen · 80 km Rad · 20 km Laufen
DTU- Startpasspflichtig oder Tageslizenz
+ Staffel ein Schwimmer, ein Radfahrer, ein Läufer
keine DTU/ Tageslizenz erforderlich !
Olympische Distanz
1,5 km Schwimmen · 40 km Rad · 10 km Laufen
DTU- Startpasspflichtig oder Tageslizenz
+ Staffel eine Schwimmer, ein Radfahrer, ein Läufer,
keine DTU/ Tageslizenz erforderlich !
Jedermann
500 m Schwimmen · 20 km Rad · 5 km Laufen
+ Staffel, Einschwimmer, ein Radfahrer, ein Läufer
Keine DTU/Tageslizenz erforderlich!
Aquabike
Mitteldistanz: 2,0 km Schwimmen · 80 km Rad
Triathlondistanz: 1,5 km Schwimmen · 40 km Rad
Keine DTU/ Tageslizenz erforderlich!
Tri-Bandits Kids Challenge
100–500 m Schwimmen · 2,5–20 km Rad · 400 m–5 km Laufen
Für Schüler C bis Jugend A. Die einzelnen Distanzen stehen in der Tabelle direkt unterhalb.

Tri-Bandits Kids Challenge
Startgeld Tri-BanditsKids Challenge – 30€
Schüler C – Schüler B – Schüler A – Jugend B – Jugend A – 30€
| Klasse | Schwimmen | Rad | Laufen |
|---|---|---|---|
| Schüler C · 8–9 | 100 m | 2,5 km | 400 m |
| Schüler B · 10–11 | 200 m | 5 km | 1 km |
| Schüler A · 12–13 | 400 m | 10 km | 2,5 km |
| Jugend B · 14–15 | 400 m | 10 km | 2,5 km |
| Jugend A · 16–17 | 500 m | 20 km | 5 km |

Unter 18? Eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern muss bei der Startnummernausgabe abgegeben werden.
Reglement & Teilnahmebedingungen
Ohne Regeln kein Wettkampf
Fairness, Sicherheit und gegenseitige Rücksicht bilden die Grundlage des buycycle Vierlanden-Triathlons. Bitte lies die Regeln vor deiner Anmeldung aufmerksam durch.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Teilnahme an der Wettkampfbesprechung ist verpflichtend.
- Es gelten die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union sowie die Straßenverkehrsordnung.
- Beim Radfahren gelten Helmpflicht und Windschattenfahrverbot.
- Kopfhörer und die Annahme fremder Hilfe sind untersagt.
- Jede teilnehmende Person ist für die technische Sicherheit der eigenen Ausrüstung verantwortlich.
- Eine Erstattung des Startgeldes ist grundsätzlich nicht möglich. Für Krankheit oder unvorhersehbare Ereignisse kann gegebenenfalls eine separate Ticketversicherung abgeschlossen werden.
Vereinbarung über den Ausschluss der Rückerstattung
Zwischen dem buycycle Vierlanden-Triathlon / Klaus-Dieter Stein, nachfolgend „Veranstalter“ genannt, und der teilnehmenden beziehungsweise kaufenden Person, nachfolgend „Teilnehmer“ genannt.
§ 1 Gegenstand
Der Teilnehmer registriert sich für den buycycle Vierlanden-Triathlon am 20.06.2027. Hierfür ist ein nach Distanz gestaffeltes Startgeld zu entrichten.
§ 2 Rückerstattung
Das Startgeld wird grundsätzlich nicht erstattet, wenn der Teilnehmer aus eigenen Gründen, etwa Krankheit, Verhinderung oder Nichterscheinen, nicht an der Veranstaltung teilnimmt.
§ 3 Haftungsfreistellung
Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen auf Rückzahlung oder Schadensersatz frei, die aus der Nichtteilnahme oder einer Absage aufgrund höherer Gewalt resultieren, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ausgenommen bleiben Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung sowie sonstige vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
§ 4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt.
Lüneburg, 14.09.2026
Teilnahme, Gesundheit und Haftung
Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass die Meldedaten richtig sind und Ausschreibung, Haftungsausschluss, AGB sowie Reglement gelesen und anerkannt wurden. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter sowie dessen Angestellte, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und eingebundene Dritte von der Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese aufgrund vom Teilnehmer verursachter Schäden Ansprüche erheben.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken im Zusammenhang mit der Teilnahme. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Veranstaltung Gefahren bis hin zu ernsthaften Verletzungen birgt. Er ist selbst dafür verantwortlich festzustellen, ob er ausreichend fit und gesund ist. Wurde ärztlich von einer Teilnahme abgeraten, darf nicht gestartet werden.
Ist während der Veranstaltung eine medizinische Behandlung erforderlich, erklärt sich der Teilnehmer damit im Voraus einverstanden. Medizinische Leistungen sind nicht im Startgeld enthalten und können nach den üblichen Tarifen berechnet werden. Für einen ausreichenden Versicherungsschutz ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
Datenerhebung und Ergebnislisten
Die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung einschließlich Zahlungsabwicklung und medizinischer Betreuung verarbeitet. Erforderliche Daten können an den Dienstleister für Zeitmessung sowie weitere an der Erstellung und Veröffentlichung von Starter- und Ergebnislisten beteiligte Dritte übermittelt werden.
Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, gegebenenfalls Verein, Startnummer sowie Platzierung und Zeiten können in veranstaltungsbegleitenden Medien, Starterlisten und Ergebnislisten veröffentlicht werden. Maßgeblich sind die bei der Anmeldung bereitgestellten Datenschutzinformationen.
Anwendbares Recht und Straßenverkehr
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters; es gilt das dort anwendbare Recht.
Teilnehmer und Führer offizieller Begleitfahrzeuge müssen während des Wettkampfs die Straßenverkehrsordnung, insbesondere das Rechtsfahrgebot, beachten. Auf Verlangen der Polizei werden Teilnehmer oder Begleitfahrzeuge bei groben oder wiederholten Verstößen aus dem Wettkampf genommen.
- Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
- Nicht angepasste Geschwindigkeit mit Gefährdung
- Sonstige vorwerfbare grobe Gefährdung oder Schädigung
Das Aufmalen von Strichen oder Schriftzeichen auf Fahrbahn, Verkehrszeichen, Bäume, Pfähle, Masten und vergleichbare Flächen ist nicht gestattet.
Startunterlagen, Lizenzen und Zeitlimit
- Startunterlagen müssen persönlich gegen Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses abgeholt werden.
- Für Mittel- und Olympische Distanz ist ein gültiger Startpass im Original vorzulegen. Andernfalls muss eine Tageslizenz erworben werden.
- Staffeln -Aquabike und Teilnehmende der Jedermann-Distanz benötigen keine Tageslizenz.
- Sportler, die nach 14:30 Uhr noch auf der Radstrecke sind, werden disqualifiziert.
- Die bei der Anmeldung vergebene ID-Nummer muss bei der Startgeldüberweisung angegeben werden.
Leistungen und Staffelwechsel
Im Startgeld enthalten sind Startunterlagen mit Transponder, Startnummer und Radaufkleber, Medaille, Zeitnahme, Online-Urkunden und Ergebnisse, Streckensicherung, medizinische Notfallversorgung sowie Verpflegung während und nach dem Rennen.
Jede Staffel erhält einen gemeinsamen Transponder und 2 Startnummern. Der Transponder wird beim Wechsel vom Schwimmen zum Radfahren an den Radfahrer und beim Wechsel vom Radfahren zum Laufen an den Läufer übergeben.
Wettkampfordnungen und Veranstaltungsänderungen
Grundlage sind die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union, insbesondere Sportordnung, Veranstalter- und Ausrichterordnung, Bundesligaordnung, Anti-Doping-Code und Kampfrichterordnung, außerdem Rechts- und Verfahrensordnung sowie Disziplinarordnung. Mit der Anmeldung werden diese Regelwerke und die Bedingungen des Ausrichters anerkannt.
Der Ausrichter kann Startbegehren zurückweisen und den Wettkampf bei Unwetter, Gewitter, unvorhersehbaren Ereignissen, Katastrophen, Pandemien, höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen absagen, unterbrechen oder abbrechen. Eine Erstattung des Startgeldes ist in diesen Fällen nicht vorgesehen, soweit gesetzlich zulässig.
- Glasgegenstände, insbesondere Flaschen, dürfen auf der Wettkampfstrecke nicht benutzt oder transportiert werden.
- Fundsachen werden nach drei Monaten entsorgt oder verwertet, wenn sich kein Eigentümer meldet.
- Die Teilnahme an der Wettkampfbesprechung ist verpflichtend.
- Die StVO ist beim Radfahren jederzeit einzuhalten.
- Ein verlorener Transponder ist zu ersetzen; hierfür werden 70 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet.
- Es besteht eine Veranstalterhaftpflicht.
Schwimmen
Eine Badekappe ist selbst mitzubringen. Die Nutzung beziehungsweise Pflicht von Neoprenanzügen richtet sich nach §§ 21–21.6 der DTU-Sportordnung: Bei 14 bis 15,9 °C besteht Neoprenpflicht; zwischen 16 und 21,9 °C kann ein Neoprenanzug verwendet werden. Nur Rettungsdienste, Wettkampfleitung und deren Beauftragte dürfen die Schwimmstrecke mit Booten befahren. Liegt die Wassertemperatur unter 14 °C, bei Schüler A, B und C unter 19 °C oder bei Jugend B unter 17 °C, wird der Wettbewerb als Duathlon durchgeführt.
Radfahren
Windschattenfahren und dauerhaftes Nebeneinanderfahren sind verboten. Der Abstand zum Vordermann muss mindestens zehn Meter betragen. Vorgeschrieben sind ein geeigneter Helm mit geschlossenem Kinnriemen, Oberkörperbekleidung, korrekt angebrachte Startnummern sowie ein technisch sicheres Rad mit Vorder- und Hinterradbremse. Es gelten die Vorgaben der DTU-Sportordnung.
Laufen
Beim Laufen muss Oberkörperbekleidung getragen werden. Die Startnummer ist gut sichtbar auf der Vorderseite zu tragen.
Wettkampfstrecke, Wechselzone und Zeitnahme
- Teilnehmer dürfen sich nicht von Nichtteilnehmern begleiten lassen.
- Jeder Teilnehmer ist für die Erfassung der eigenen Zwischen- und Endzeit mitverantwortlich und muss das Zeitnahmegerät nach Vorgabe tragen.
- Den Anweisungen von Wettkampfleitung, Ärzten und Rettungsdiensten ist Folge zu leisten.
- Startnummern dürfen nicht verändert werden.
- Proteste können nur schriftlich gegen Hinterlegung von 25 Euro eingereicht werden.
- Das Rad wird in der Wechselzone nur gegen Rückgabe des Transponders ausgegeben.
- Nicht am Tag der Siegerehrung abgeholte Sach- und Ehrenpreise verfallen.
Die Ergebnislisten werden auf der Website des buycycle Vierlanden-Triathlons veröffentlicht. Änderungen bleiben vorbehalten.
Anwohner und Gäste: Hinweise zur Zufahrt für die Marschländer Elblounge, die Swingolfanlage und den Gemüsestand Meyer findest du auf der Seite Anwohnerinfo.
Anmeldung