Ausschreibung


28. Vierlanden-Triathlon am 15. Juni 2025

 

Veranstalter:

Hamburger Triathlon Verband


Ausrichter:

Sport und Veranstaltungssservice
Klaus-Dieter Stein
in Kooperation, mit der Triathlonabteilung der Tri-Bandits/ TSG Bergedorf
Genehmigt durch den Hamburger Triathlon-Verband 06-25-01-05781


Kontaktadresse:

Klaus-Dieter Stein
Christel-Rebbin-Strasse 23
21337 Lüneburg
Tel.: 04131 / 2210304
e-Mail: info@vierlanden-triathlon.de


Organisation:

Klaus-Dieter Stein ( Tel.: 0171 / 5259768 )
Denny Arendt ( Tel.: 0171 / 7831481 )


Veranstaltungsort:

Hohendeicher See, Overwerder Weg
21037 Hamburg (Oortkaten)


GPS Position:

53.430632, 10.113425 ( 53°25'50.3"N, 10°06'48.3"E )


Meldeschluss:

Meldeschluss für alle Disziplinen und Ligen ist der 25. Mai 2025
oder sobald das Limit an Teilnehmern erreicht ist.
Der Meldeschluss gilt auch für Änderungen und Startplatzweitergaben.

Für Änderungen und Startplatzweitergaben berechnen wir 15€.

Veranstaltete Wettbewerbe und Distanzen:


Mitteldistanz
2,0 km schwimmen - 80 km radfahren - 20 km laufen
Hier ist ein Startpass oder eine Tageslizenz (24€) erforderlich
Startgeld 89 €
Startgeld Staffelstart (keine Tageslizenz erforderlich) 120 €

Olympische Distanz
1,5 km schwimmen - 40 km radfahren - 10 km laufen
Hier ist ein Startpass oder eine Tageslizenz (20€) erforderlich
Startgeld 69 €
Startgeld Staffelstart (keine Tageslizenz erforderlich) 110 €

Jedermann (Volkstriathlon)

500 m schwimmen - 20 km radfahren - 5 km laufen
Hier ist kein Startpass und keine Tageslizenz erforderlich
Startgeld 57 €
Startgeld Staffelstart (keine Tageslizenz erforderlich) 100 €

Aquabike (Mittel)
2,0 km schwimmen - 80 km radfahren
Startgeld 65 €

Aquabike (Olympisch)
1,5 km schwimmen - 40 km radfahren
Startgeld 50 €

Landesliga und Verbandsliga Hamburg (Sprintdistanz)
750 m schwimmen - 20 km radfahren - 5 km laufen
Meldung nur über die Mannschaftsführer.


Triathlon Regionalliga Nord (Team-Sprint)
750 m schwimmen - 20 km radfahren - 5 km laufen
Meldung nur über die Mannschaftsführer.


Hamburger Betriebssport Meisterschaft (BSV).
Meldung über die Anmeldeseite

 

1. Vierlanden - Tri-Bandits Kids Challenge

Schüler C (8-9 jährige)

100 m schwimmen - 2,5 km radfahren - 400 m laufen
Startgeld 25 €

Schüler B (10-11 jährige)

200 m schwimmen - 5 km radfahren - 1 km laufen
Startgeld 25 €

Schüler A (12-13 jährige)

400 m schwimmen - 10 km radfahren - 2,5 km laufen
Startgeld 25 €

Jugend B (14-15 jährige)

400 m schwimmen - 10 km radfahren - 2,5 km laufen
Startgeld 29 €

Jugend A (16-17 jährige)

500 m schwimmen - 20 km radfahren - 5 km laufen
Startgeld 29 €

Wir benötigen von jedem Starter unter 18 Jahren eine Einverständiserklärung der Eltern
Hier können Sie das Dokument herunterladen

Bringen sie bitte das Dokument am Starttag mit und geben es bei der Startnummernausgabe ab.

Alle Preise verstehen sich incl. Mehrwertsteuer.

Ich erkenne an, dass ich keinen Anspruch auf Rückerstattung
der Teilnehmergebühr nach erfolgter Anmeldung habe.



 

Hinweise:


Mit meiner Anmeldung versichere ich, dass die Daten meiner Meldung richtig sind und ich die Ausschreibung, den Haftungsausschluss, die AGB und das Reglement gelesen habe und anerkenne.

Der Teilnehmer stellt den Veranstalter, sowie dessen Angestellte, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritte, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist, von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten vom Teilnehmer verursachte Schäden aufgrund seiner Teilnahme an der Veranstaltung erleiden.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Verletzungen, bis hin zum Tod, nicht ausgeschlossen ist. Er bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass er selbst dafür verantwortlich ist, festzustellen, ob er ausreichend fit und gesund ist, um ohne Bedenken an dieser Veranstaltung teilnehmen zu können. Er bestätigt ferner, dass ihm durch keinen Arzt oder keine vergleichbare Person von einer Teilnahme an der Veranstaltung abgeraten wurde.

Sollte eine medizinische Behandlung des Teilnehmers während der Veranstaltung erforderlich sein, erklärt sich der Teilnehmer mit dieser im Voraus einverstanden. Medizinische Dienstleistungen sind im Startgeld nicht inbegriffen und werden dem Teilnehmer nach den üblichen ärztlichen Tarifen direkt berechnet. Der Veranstalter stellt keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Es ist Sache des Teilnehmers eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung zu besitzen. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist ausgeschlossen

Einwilligung zu Datenerhebung und Datenverwertung/Werbung.
Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verarbeitung der Daten zu diesem Zweck ein.
Die gespeicherten personenbezogenen Daten werden ggf. an einen kommerziellen Dritten zur Zeitmessung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein. Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter-und Ergebnislisten in allen relevanten die Veranstaltung begleitenden Medien (zum Beispiel Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet, im TV oder im Rundfunk) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
Die gespeicherten personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Startnummer, Adresse) werden zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf ggf. an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.

Teilunwirksamkeitsklausel / Erfüllungsort / Anwendbares Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung (bzw. eines Teils einer Bestimmung) gilt automatisch durch eine solche Bestimmung ersetzt, die wirksam und gesetzmäßig ist und die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nichtigen Bestimmung möglichst am Nächsten kommt.
Der Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters.
Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters.Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer gelesen und erkenne diese ausdrücklich als verbindlich an.

Die Teilnehmer und Führer von offiziellen Begleitfahrzeugen haben während des Wettkampfes die Vorschriftenden der Straßenverkehrsordnung (StVO) – insbesondere das Rechtsfahrgebot – strengstens zu beachten.

Der Veranstalter ist verpflichtet, Teilnehmer und Begleitfahrzeuge aus dem Wettkampf zu nehmen, wenn grob oder mehrmals gegen die StVO oder gegen die Anordnungen der Polizei verstoßen wird, sofern dies die Polizei verlangt.

Als grobe Verkehrsverstöße sind insbesondere anzusehen:
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
nicht angepasste Geschwindigkeit mit Gefährdung
sonstige vorwerfbare grobe Gefährdung / Schädigung.

Das Aufmalen von Strichen und Schriftzeichen auf die Fahrbahn, auf Verkehrszeichen sowie auf Bäume, Pfähle, Masten und dergleichen ist nicht gestattet.

Jeder Teilnehmer muss seine Startunterlagen persönlich abholen. Als Legetimation ist ein Personalausweis oder Reisepass nötig. Für die Mittel- und Olympische Distanz ist der Besitz eines gültigen Startpasses im Original notwenig, der bei der Startnummernausgabe oder bei sonstigen Kontrollen seitens der Organisation vorzuzeigen ist. Ansonsten muss eine Tageslizenz erworben werden. Staffeln und Jedermann sind nicht Tageslizenzpflichtig.

Es besteht ein Zeitlimit. Sportler die nach 15:30 Uhr noch auf der Radstrecke sind, werden disqualifiziert.

Nach Eingabe der vollständigen Meldung , bekommt jeder ein Bestätigung mit einer ID Nummer. Diese ID Nummer ist zwingend bei der Startgeldüberweisung mit anzugeben.

Im Startgeld enthalten:

Startunterlagen (Transponder, Startnummer, Radaufkleber), Zeitnahme, Online Bereitstellung von Urkunden und Ergebnissen nach dem Wettkampf, Absperrung und Sicherung der Wettkampfstrecken, Medizinische Notfallversorgung, Verpflegung während und nach dem Rennen.


Besonderheiten für Staffeln:
Jede Staffel bekommt einen Transponder für die Zeitnahme. Dieser hat die Funktion eines Staffelstabes.
Beim Wechsel vom Schwimmen zum Radfahren, wird der Transponder an den Radfahrer übergeben.
Beim Wechsel vom Radfahren zum Laufen, wird der Transponder an den Läufer übergeben.


Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalter- und Ausrichterordnung, Bundesligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen, sowie Rechts- und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Ausrichters gemäß der Ausschreibung als verbindlich an.

Es besteht Windschattenfahrverbot und Helmpflicht. Das tragen von Kophörern jeder Art sowie jegliche Annahme von fremder Hilfe ist untersagt und zieht eine Disqualifikation nach sich.

Die Teilnahme an der Wettkampfbesprechung ist Pflicht.Jeder Teilnehmer ist für die technische Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich.
Liegt die Wassertemperatur unter 14°, bei Schüler A,B,C unter 19° und bei Jugend B unter 17°, wird die Veranstaltung als Duathlon durchgeführt.

Die StVO ist beim Radfahren einzuhalten.

Die Zeitnahme erfolgt mittels Transponder. Der Transponder ist bei Verlust zu ersetzen (Kosten 70€ zzgl. MwSt).

Es besteht eine Veranstalterhaftpflicht.

Wir benötigen von jedem Starter unter 18 Jahren eine Einverständiserklärung der Eltern
Hier können Sie das Dokument herunterladen

Bringen sie bitte das Dokument am Starttag mit und geben es bei der Startnummernausgabe ab.


Bitte beachten um Missverständnisse zu vermeiden:

Der Ausrichter behält sich das Recht vor, Startbegehren zurückzuweisen sowie bei Unwetter, Gewitter, unvorhersehbaren Gründen, Katastrophen, Pandemien, höhere Gewalt oder behördlichen Anordnungen den Wettkampf nicht zu starten, zu unterbrechen oder abzubrechen. Eine Erstattung des Startgeldes ist in diesem Fall nicht möglich. Der Teilnehmer verzichtet mit seiner Anmeldung auf jegliche Regressansprüche.

Gegenstände aus Glas, inbesondere Flaschen, dürfen auf der Wettkampfstrecke nicht benutzt oder transportiert werden.

Fundsachen, die nicht innerhalb nach 3 Monaten abgeholt werden oder der Besitzer sich nicht meldet, werden entsorgt oder veräußert.

Schwimmen:
Für eine Badekappe muss jeder Sportler selbst sorgen.
Neoprenanzüge können bis zu einer Wassertemperatur von 21.9°C verwendet werden. Nur Boote der Rettungsdienste, Wettkampfleitung oder deren Beauftragte dürfen die Wettkampfstrecke befahren.

Radfahren:
Windschattenfahren und ständiges nebeneinander fahren ist verboten und unter Disqualifikation gestellt. Der Abstand zum Vordermann muss mindestens 10 m betragen. Jeder Teilnehmer muss einen radsportspezifischen Helm mit geschlossenem Kinnriemen tragen, dessen Aufbau den Bestimmungen eines anerkannten Prüfinstitutes entspricht. Jeder Teilnehmer muss Oberkörperkleidung tragen.Die Räder sind mit den Rahmen-Startnummern auszurüsten.Die Startnummer ist auf der Trikotrückseite zu tragen.
Jedes Rad muss eine Vorder- und Hinterradbremse haben. Bremshebel dürfen nicht nach vorne ragen. (DTU Sportordnung)

Laufen:
Jeder Teilnehmer muss Oberkörperkleidung tragen. Die Startnummer ist auf der Trikotvorderseite zu tragen.

Allgemeines zur Wettkampfstrecke und Wechselzone:
Teilnehmer dürfen sich von Nichtteilnehmern (Freund, Bekannte, Betreuer, etc.) nicht begleiten lassen.
Jeder Teilnehmer ist für die Erfassung seiner Zwischenzeiten und Endzeit mit verantwortlich. Das zur Zeitnahme notwendige Zeiterfassungsgerät hat er nach Maßgabe des Veranstalters während des Wettkampfes zu tragen. Den Anweisungen der Wettkampfleitung, der Ärzte und Rettungsdienste ist Folge zu leisten.

Startnummern dürfen nicht verändert werden.

Gewonnene Sach- und Ehrenpreise, die am Tag der Siegerehrung nicht abgeholt wurden, verfallen.

Proteste können nur schriftlich gegen Hinterlegung von € 25,- eingereicht werden.

Die Ausgabe des Rades erfolgt nur gegen Rückgabe des Transponders in der Wechselzone.

Eine Erstattung des Startgeldes ist grundsätzlich nicht möglich. Es kann bei diversen Versicherungen eine Ticketversicherung zur Rückzahlung des Startgeldes abgeschlossen werden.

Die Ergebnislisten können auf unserer Webseite www.vierlanden-triathlon.de eingesehen werden.

Änderungen vorbehalten.